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AWO Kreisverband Greiz


Transparenz

Das Herz
macht den Unterschied.

AWO

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V.  haben im Jahr 2010 zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.

Bisher haben sich über 1.800 Organisationen der Initiative angeschlossen. Auch der AWO Kreisverband Greiz e.V. ist der Initiative mit Beschluss der Landeskonferenz der AWO Thüringen am 14.05.2022 beigetreten. Transparenz ist uns wichtig. Deshalb verpflichten wir uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

ITZ Logo

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Greiz e.V.
OT Burkersdorf, Am Schafteich 2
07570 Harth-Pöllnitz
Gründungsjahr: 1990 (eingetragener Verein VR-Nr. 800, Vereinsregister Gera)

Ansprechpartner:           Enrico Heinke, Albrecht Ränger (Vorstand)
E-Mail:                            info@awo-greiz.de
Telefon:                           +49 36603 520


2. Satzung und Ziele

Die Arbeiterwohlfahrt ist einer der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Die AWO vereint heute ehrenamtliche Verbandstätigkeit mit professioneller Sozialarbeit und sozialem Unternehmertum. Unter unserem Dach sind ehrenamtliche Initiativen wie Begegnungsstätten oder Selbsthilfegruppen genauso zu finden wie große soziale Einrichtungen und komplexe Hilfsangebote.

Die Grundwerte der AWO: Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit bilden dabei unseren Kompass.

Die Satzung des AWO Kreisverband Greiz e.V. finden Sie hier.


3. Steuerbegünstigung

Der AWO Kreisverband Greiz e.V. ist ein gemeinnütziger Verband. Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit sind in §§ 52 ff. der Abgabenordnung geregelt. Der Verbandszweck dient nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecken. Die Mittel werden für satzungsgemäße Zwecke verwendet.

Die Gemeinnützigkeit des AWO Kreisverband Greiz e.V. wird regelmäßig durch das Finanzamt überprüft. Der letzte Bescheid stammt vom 22.04.2022 zur Körperschafts- und Gewerbesteuer für die Jahre 2018 bis 2020 für alle Kapitalerträge, die bis zum 31.12.2025 zufließen. Die Steuernummer des AWO Kreisverband Greiz e.V. lautet 161/141/02990. Zuständig ist das Finanzamt Gera. 


4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Der Verein wird von einem Vorstand und einem Präsidium geführt. Die Mitglieder des Vorstands finden Sie hier.

Die Mitglieder des Präsidiums des AWO Kreisverband Greiz e.V. finden Sie hier.

Teile des Vorstandes sind unentgeltlich tätig. Im Übrigen basiert das Gehalt des Vorstandes auf dem AWO Governance Codex des AWO Bundesverbandes.


5. Tätigkeitsbericht

Die Tätigkeiten des AWO Kreisverband Greiz e.V. können Sie dem Sachbericht entnehmen. Diesen können Sie hier nachlesen.


6. Personalstruktur

Mitarbeiter*innen (Stand 31.12.2022):

  • 299 hauptamtliche Mitarbeiter*innen
Frauenquote AWO KV Greiz
Verteilung Personal AWO KV Greiz

Der AWO Kreisverband Greiz e.V. unterhält folgende Einrichtungen:

  • 9 Kindertagesstätten
  • 2 Kinder- und Jugendhäuser
  • 2 Stationäre Seniorenpflegeeinrichtungen
  • 1 Ambulanten Pflegedienst
  • 5 Wohnanlagen
  • 6 Begegnungsstätten
  • 1 Bibliothek

Mitglieder:

Mitgliederentwicklung in Ortsvereinen AWO KV Greiz

Wir freuen uns über rund 365 Mitglieder und rund 207 aktive Ehrenamtliche im Jahr 2023!


7. Mittelherkunft / 8. Mittelverwendung

Der AWO Kreisverband Greiz e.V. erzielte im Jahr 2022 einen Jahresumsatz (Gesamtleistung) von 14,9 Mio €.


9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten / Beteiligungen

Der AWO Kreisverband Greiz e.V. ist an folgenden Gliederungen beteiligt:

51%   Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste Zeulenroda gGmbH
  3%   Bildungswerk für Gesundheit- und Sozialberufe gGmbH


10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Es gibt keine Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtbudgets ausmachen.

Positionen, die mehr als 10 Prozent des Gesamtbudgets ausmachen, sind:

  • Vergütungen für Leistungserbringung vom Krankenversicherungsträger: AOK Plus Sachsen und Thüringen